Gilsbach
Fachanwaltskanzlei
für Medizinrecht
GILSBACH – IHRE RECHTSANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT, ARZTHAFTUNGSRECHT, BEI BEHANDLUNGSFEHLERN & GEBURTSSCHÄDEN
BUNDESWEITE VERTRETUNG GESCHÄDIGTER PATIENTEN IM MEDIZINRECHT
Herzlich willkommen in der Fachanwaltskanzlei Gilsbach. Wir sind Rechtsanwälte für Medizinrecht und vertreten schwerpunktmäßig durch Behandlungsfehler geschädigte Patienten auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts sowie bei Geburtsschäden. Unser Team setzt sich mit Kompetenz und jahrelanger Erfahrung für die Durchsetzung Ihrer Patientenrechte ein. Mit Sitz der Kanzlei in Dortmund, Bochum und Schmallenberg findet eine höchstpersönliche Vertretung unserer Mandanten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern über die Landesgrenzen hinaus DEUTSCHLANDWEIT statt. Machen Sie sich ein Bild davon, wie wir von anderen Mandanten bewertet wurden und erfahren Sie nachstehend mehr über die Schwerpunkte unserer spezialisierten Tätigkeit:
ARZTHAFTUNGSRECHT
Haben Sie den Verdacht im Krankenhaus oder durch einen niedergelassenen Arzt falsch behandelt worden zu sein? Wurden Sie im Vorfeld einer ärztlichen Maßnahme / einer Operation unzureichend aufgeklärt? Dann erfahren Sie hier
GEBURTSSCHÄDEN
Sind Sie oder Ihr Kind infolge fehlerhafter Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft oder aufgrund mangelhaften Verhaltens einer Hebamme und/oder eines Arztes im Rahmen der Geburt zu Schaden gekommen? Dann erfahren Sie hier
ZAHNARZT-
HAFTUNG
Die ungenügende zahnärztliche Behandlung geht oft mit akuten Schmerzen und Beeinträchtigungen einher, welche der schnellen Linderung und Abhilfe bedürfen. Oft kommt es zudem zu bleibenden Schäden. Was Sie in einem solchen Fall unternehmen können:
Erfahren Sie hier
ARZNEIMITTEL-
HAFTUNG
Bekanntermaßen geht mit der Einnahme von Arzneimitteln die Inkaufnahme von Risiken und Nebenwirkungen einher. Sind Sie jedoch durch ein Medikament geschädigt worden, sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen den Hersteller oder den verordnenden Arzt zustehen. Erfahren Sie hier
UNFALLOPFER
Haben Sie einen eigen- oder fremdverschuldeten Unfall und infolgedessen einen körperlichen Schaden erlitten? In einem solchen Fall sollten Sie unter Zuhilfenahme eines Spezialisten Ihre Ansprüche bei der Berufsgenossenschaft, der Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung anmelden.
Erfahren Sie hier
MEDIZINPRODUKTE-
HAFTUNG
Ob künstliche Gelenke, Implantate, Herzschrittmacher oder Weiteres: Infolge der Verwendung von fehlerhaften Medizinprodukten oder deren falschen Einsatz kann es zu verheerenden Folgen für den betroffenen Patienten kommen. Zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen erfahren Sie hier
KRANKENVER-
SICHERUNGSRECHT
Sowohl bei gesetzlich als auch bei privat versicherten Patienten kommt es trotz stetig steigender Beiträge vermehrt dazu, dass erforderliche (medizinische) Leistungen seitens der Krankenversicherung zu Unrecht erst gar nicht gewährt werden oder eine spätere Kostenübernahme abgelehnt wird. Erfahren Sie hier