Gilsbach
Fachanwaltskanzlei
für Medizinrecht
ANWALT MEDIZINRECHT HOCHSAUERLAND
Mit unserem Standort im Herzen des Hochsauerlandes bieten wir Ihnen als Fachanwälte für Medizinrecht nunmehr im Hochsauerland als auch in den ländlichen Gebieten des Siegerlandes und des Märkischen Kreises eine ortsnahe und dennoch kompetente Beratung in patientenrechtlichen Angelegenheiten. So ist es gerade im Bereich des Medizinrechts aufgrund der Komplexität der Sachverhalte in juristischer sowie medizinischer Hinsicht von besonderer Bedeutung, einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Mit diesem Anliegen ist die Fachanwaltskanzlei Gilsbach Ihr richtiger Partner: Unsere Anwälte verfügen neben einer fachspezifischen Ausbildung über eine jahrelange Erfahrung im Medizinrecht und vertreten hierbei ausschließlich medizingeschädigte Patienten gegenüber Ärzten und Kliniken. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei insbesondere auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts als Teilbereich des Medizinrechts. Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten, wobei die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße zahlreich sind. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße, deren Vorliegen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen und Ansprüchen führen können.
Sprechen Sie gerne mit uns!
Um Ihren Sachverhalt rechtlich einordnen zu können, steht zu Beginn unserer Tätigkeit zunächst immer eine gewissenhafte Auswertung Ihrer Behandlungshistorie und der meist umfangreichen und für Laien nicht nachvollziehbaren Behandlungsdokumentation. Sofern seitens unserer Anwälte Erfolgsaussichten bezüglich einer Rechtsverfolgung festgestellt werden, erfolgt im Weiteren zunächst eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Hier kommen Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz etwa für eine weitere, nicht zwingend notwenige Operation, Behandlungskosten im Rahmen einer Nachbehandlung, Verdienstausfall bis hin zum Arbeitsplatzverlust oder wegen eines verbleibenden Dauerschadens aufgrund fehlerhafter Behandlung in Betracht. Sollten die Haftpflichtversicherungen der Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser einer außergerichtlichen Schadensregulierung nicht näher treten, werden unsere Anwälte den ermittelten Sachverhalt und dessen rechtliche Bewertung in einer Klageschrift niederlegen und damit das gerichtliche Verfahren einleiten. In der überwiegenden Zahl der medizinrechtlichen Gerichtsverfahren veranlassen die Gerichte – noch vor Stattfinden eines ersten Termins – ein schriftliches Sachverständigengutachten, das von einem unabhängigen Arzt erstellt wird, der Ihren Sachverhalt ebenfalls auswertet und auf Behandlungsfehler etc. untersucht. Gerade im Hinblick darauf ist es dringend erforderlich, dass der Rechtsanwalt durch gute Vorarbeit die richtigen Weichen stellt und den gerichtlich bestellten Sachverständigen von Beginn an auf die maßgeblichen Fehler im Rahmen der Aufklärung und Behandlung aufmerksam macht. Doch auch im weiteren Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ist eine umfassende Sachverhaltskenntnis gepaart mit einer fundierten rechtlichen Bewertung unerlässlich, um auf Feststellungen des Sachverständigen sowie etwaige Einwände der Gegenseite reagieren zu können.
Wir sind gerne bereit, diesen Weg in vertrauensvoller Zusammenarbeit gemeinsam mit Ihnen zu beschreiten und den bestmöglichen Ausgleich für Ihre erlittenen Schäden zu erzielen!
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Kontaktformular um eine kostenlose Ersteinschätzung unserer Anwälte zu erhalten.