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Gilsbach


Fachanwaltskanzlei
für Medizinrecht

Anwalt Medizinrecht Bielefeld

Sind Sie oder ein Angehöriger Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Unfalls geworden und suchen nun nach einer Kanzlei, die Ihre Ansprüche auf materiellen Schadensersatz (Verdienstausfälle, Haushaltsführungsschäden, Folgebehandlungskosten etc.) und Schmerzensgeld gegen Ärzte, Krankenhäuser, Unfallsverursacher oder Haftpflichtversicherungen schnell, zuverlässig und kompetent durchsetzt? Unsere im Medizinrecht und insbesondere auf das Arzthaftungsrecht sowie Geburtsschadensrecht spezialisierten Anwälte stehen Ihnen hierbei auch in Bielefeld, Bad Salzuflen, Gütersloh, Detmold und ganz Westfalen-Lippe gerne zur Seite.

Bei Vermutung einer ärztlichen Fehlbehandlung etwa in Form einer falschen Diagnose, einer mangelnden Befunderhebung, einer unzureichenden Aufklärung und/oder einer vom fachärztlichen Standard abweichenden Operation, sollten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts nicht auf einen möglicherweise ortsnahen und Ihnen bereits aufgrund anderer Rechtsstreitigkeiten in anderen Rechtsgebieten tätig gewordenen Anwalt, sondern auf das Spezialwissen eines Medizinrechtlers vertrauen. So handelt es sich bei dem Fachgebiet des Medizinrechts um ein umfassendes sowie juristisch und faktisch komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen der Rechtsprechung unterliegt und Kenntnisse im medizinischen Bereich notwendig macht. Das aus diversen Gründen komplexe Rechtsgebiet zählt im Rahmen der juristischen Hochschulausbildung nicht zum allgemeinen Lehrstoff. Fachwissen kann man während des juristischen Studiums lediglich im Rahmen eines nur an wenigen Universitäten Deutschlands angebotenen Schwerpunktes oder aber durch eine zeitintensive und freiwillige Zusatzqualifikation erlangen. Nach dem Absolvieren des 2. Staatsexamens und Zulassung zur Anwaltschaft besteht sodann die Möglichkeit sich im Rahmen von Fachanwaltslehrgängen auf diesem Gebiet fortzubilden. „Fachanwalt für Medizinrecht“ dürfen sich schließlich nur diejenigen Anwälte nennen, die die umfangreiche Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung bestanden haben und nachweisen können, dass sie bereits in erheblichem Umfang im Medizinrecht, das sich wiederum in Teilgebiete wie das Arzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht, das Pharmarecht, das Medizinproduktehaftungsrecht etc. einteilen lässt, tätig waren und sich hier ständig fortbilden. All das wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer streng überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

Wir möchten Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen!

Über den Fachanwaltstitel im Medizinrecht verfügten im Jahre 2020 lediglich 1.822 der insgesamt 165.900 zugelassenen Rechtsanwälte, mithin lediglich etwa 1%. Doch auch diese Anwälte eignen sich nicht zwingend für die Durchsetzung Ihrer Patientenansprüche, da die überwiegende Anzahl auf Seiten der Ärzte und Krankenhäuser bzw. im Auftrage deren Haftpflichtversicherungen und damit auf der Gegenseite tätig sind. Unsere Fachkanzlei hingegen vertritt ausschließlich die Interessen von geschädigten Patienten, sodass wir gewährleisten können, im Rahmen der Bearbeitung Ihres Mandats außergerichtlich sowie gerichtlich keinen Interessenkonflikten zu unterliegen. Vielmehr sind wir stets darauf bedacht nach sorgfältiger Aufarbeitung des individuellen Sachverhaltes, was insbesondere die Anforderung und Auswertung der Patientendokumentation umfasst, das bestmögliche für unsere Mandanten im Hinblick auf materielle Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie zu erreichen.

Weitere Informationen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten, die insbesondere im Arzthaftungs- und Geburtsschadensrecht liegen, können Sie dem Menüpunkt „Rechtsgebiete“ entnehmen.

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes können Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular erreichen. Wir freuen uns auf Sie!

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