Gilsbach
Fachanwaltskanzlei
für Medizinrecht
ANWALT ZAHNARZTHAFTUNG
Als Anwälte für Medizinrecht sind wir auch im Rechtsgebiet der Zahnarzthaftung spezialisiert. Die Haftung eines Zahnarztes unterliegt grundsätzlich den gleichen Voraussetzungen wie die Haftung eines Arztes. Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche des Patienten immer dann in Betracht kommen, wenn dieser nicht ordnungsgemäß aufgeklärt oder (grob) fehlerhaft behandelt wurde.
Der Schwerpunkt der Aufklärungsversäumnisse liegt neben der unterlassenen Darstellung von Behandlungsalternativen sowie den Risiken der konkreten zahnärztlichen Maßnahme auch in der unzureichenden Darstellung des zu erwartenden Eigenkostenanteils.
Bekannte und immer wiederkehrende Behandlungsfehler erfolgen im Zusammenhang mit der Planung und Einbringung von Zahnkronen, Teil- und Vollprothesen sowie Implantaten. Ohne hinreichende Indikation kommt es zudem häufig zu der Extraktion von Zähnen, welche grundsätzlich noch erhaltungsfähig wären. Überdies wird infolge unzureichender Diagnostik immer wieder eine sog. Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) übersehen und ohne entsprechende Behandlung übereilig umfangreiche Zahnsanierungen oder aber chirurgische Maßnahmen angewandt.
Folgen des fehlerhaften Vorgehens sind zumeist anhaltende Schmerzen im Zahn-, Kiefer-, Nacken- und Kopfbereich, Entzündungen, Nervenschäden, Zahnverlust sowie Bissfehlstellungen (Okklusionsprobleme).
Neben einem Anrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ist im konkreten Einzelfall zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der behandelnde Zahnarzt die Duldung von Nachbesserungen verlangen kann oder für Sie die Möglichkeit besteht, den Behandlungsvertrag zu kündigen und die Rückzahlung des bereits geleisteten Honorars zu verlangen.
In ausschließlicher und bundesweiter Vertretung der Interessen von geschädigten Patienten stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Ausbildung und langjährigen Berufserfahrung sowohl für eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles, als auch für eine darüberhinausgehende Interessenvertretung kompetent zur Verfügung. Die Transparenz der Bearbeitung stellt dabei ebenso wie eine persönliche Erreichbarkeit eine Selbstverständlichkeit für mich dar.
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch schildern. Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!