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Gilsbach


Fachanwaltskanzlei
für Medizinrecht

ANWALT MEDIZINRECHT BOCHUM

Als reine Patientenanwälte für Medizinrecht mit Kanzleisitz in Bochum sind wir Ihr Ansprechpartner in allen medizinrechtlichen Belangen, insbesondere jedoch im Arzthaftungsrecht sowie im Geburtsschadensrecht!

Wurden Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger aufgrund einer ärztlichen Fehlbehandlung in der Gesundheit geschädigt?

Haben Sie den Verdacht, im Vorfeld der Sie nachhaltig schädigenden Operation nicht über bestehende Behandlungsalternativen oder gar die tatsächlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt worden zu sein?

Dann sollten Sie sich zur optimalen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld unbedingt an eine im Medizinrecht spezialisierte Kanzlei wenden.

Unser Bochumer Büro finden Sie im Bezirk Bochum Mitte, nämlich an der Landwehr 13. Die ruhige, aber dennoch zentrale Lage ermöglicht die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder aber dem PKW.

Im Vorfeld eines persönlichen Termins bitten wir um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular, per E-Mail (info@patienten-rechte.de) oder per Telefon (0234 79 62 92 28). So gilt es nämlich zunächst zu klären, was der Grund Ihres Beratungswunsches ist und welche Informationen/Unterlagen wir zur seriösen Einschätzung Ihres Anliegens benötigen.

Schildern Sie uns gerne Ihren Fall!

Möchten Sie beispielsweise überprüfen lassen, ob Sie, Ihr Kind oder ein Angehöriger durch einen Behandlungsfehler / Arztfehler / Ärztepfusch oder infolge unzureichender Aufklärung nachhaltig geschädigt wurde(n), wird der im Arzthaftungsrecht erfahrene Anwalt Ihnen erst dann ernsthafte Ausführungen zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die im Regelfall wissensstarken Ärzte und Krankenhäuser machen können, nachdem er die Behandlungsdokumentation angefordert und unter Berücksichtigung Ihrer Ausführungen ausgewertet hat.

Spezialkenntnisse des Anwalts sind nämlich nicht nur in rechtlicher, sondern auch in medizinischer Hinsicht unabdingbar. So müssen beispielsweise bei der Überprüfung von Anfragen im Geburtsschadensrecht dokumentierte CTG–Verläufe ausgewertet werden können, um nachzuvollziehen, ob und ab wann reaktionspflichtige Herztöne des Kindes zu einem ärztlichen Eingreifen hätten führen müssen. In einem von uns bearbeiteten Fall zeigte die anwaltliche Überprüfung der gezeichneten Kardiotokografie, dass über die Dauer von annähernd 45 Minuten pathologische Werte bestanden, welche die anwesende Hebamme von Beginn an dazu hätten veranlassen müssen, einen Arzt zur unverzüglichen Geburtseinleitung bzw. Kaiserschnittentbindung hinzuzuziehen. Da anstelle dessen jedoch zu viel Zeit verging, wurde unser kleiner Mandant als Totgeburt zur Welt gebracht. Zwar konnte er mittels Reanimation wiederbelebt werden, allerdings hatte die lange Sauerstoffunterversorgung dazu geführt, dass er einen schweren hypoxischen Hirnschaden erlitt, unter welchem dieser, als auch seine Eltern seither tagtäglich leiden. Dabei hätte das Übersehen solch relevanter Informationen bei der Bearbeitung des Falls schnell eine Haftungsablehnung der Haftpflichtversicherung der Hebamme, der Ärzte bzw. des Krankenhauses zur Folge haben können. Wir konnten indessen die Versäumnisse des gegnerischen Krankenhauses anhand dessen eigener Dokumentation darlegen und beweisen, sodass es keinen Argumentationsspielraum mehr dafür gab, dass das Kind nicht Opfer von Behandlungsfehlern der Hebamme bzw. des Krankenhauses geworden war.

Jede arzthaftungsrechtliche Problematik muss daher in die Tiefe gehend ausgewertet werden. Gerne können sich dafür an unsere spezialisierte und ausschließlich Patienten vertretende Kanzlei wenden. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

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