Irreversibler Nervenschaden bei Lymphknotenentnahme
Urteil des Landgerichts Dortmund - Arzthaftung / Grober Behandlungsfehler und Aufklärungspflichtverletzung: Irreversibler Nervenschaden bei Lymphknotenentnahme Dem Urteil liegt ein Sachverhalt zu Grunde, bei welchem eine Patientin im Vorfeld einer operativen Lymphknotenentnahme (Lymphknotenextripation) nicht über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde und es sodann eingriffsbedingt zu einer Schädigung des Nervus accessorius bei dieser kam. Da [...]