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Verpfuschte Brust-OP durch Schönheitschirurg

Verpfuschte Brust-OP durch Schönheitschirurg

Prozesserfolg vor dem Landgericht Bochum – Arzthaftung / Behandlungsfehler: Verpfuschte Brust-OP durch Schönheitschirurg

Bei unserer noch sehr jungen Mandantin wurde durch den gegnerischen Arzt eine Brust-OP (Augmentationsplastik bei bestehender Mammahypoplasie beidseits sowie Ausgleich einer leichten Asymmetrie) nebst Korrektur einer Narbe am Unterbauch geplant. Im Vorfeld des Eingriffs zahlte unsere Mandantin dafür 3.000,00 € an den Schönheitschirurg. Nach der Operation musste die Mandantin zu ihrem Erschrecken feststellen, dass der Behandler – entgegen vorheriger Absprache – viel zu große Implantate erwählt hatte und es ebenfalls nicht zu einer angekündigten Verkleinerung der Narbe am Abdomen gekommen war. Der beklagte Arzt bot unserer Mandantin daher eine kostenlose Revision an, welche jedoch im Ergebnis zu einer weiteren Verschlimmerung der Asymmetrie im Brustbereich führte. Auch war die Bauchnarbe nunmehr wesentlich größer als zuvor.

Unsere Mandantin wurde in dem Rechtsstreit gegen das Klinikum bzw. den behandelnden Schönheitschirurgen zunächst von einer Kollegin vertreten, welche als Fachanwältin für Familienrecht/Verkehrsrecht nicht auf medizinrechtliche Angelegenheiten spezialisiert war. Da sich die Mandantin im Laufe des Verfahrens nicht richtig vertreten fühlte, wechselte diese in unsere Kanzlei. Nach erforderlicher Umstellung der Anträge sowie einem Termin zur mündlichen Verhandlung verurteilte das Landgericht Bochum die Beklagten zu der Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000,00 € sowie zur Rückzahlung der geleisteten 3.000,00 € wegen unzureichender Aufklärung und fehlerhafter Behandlung. Auch wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, unserer Mandantin zukünftige Schäden, wie z.B. die Kosten einer Folgeoperation, zu ersetzen.

Anmerkungen von RA Gilsbach:
Geschädigte Patienten, welche ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestmöglich durchsetzen möchten, sollten sich von vornherein an spezialisierte Anwälte bzw. spezialisierte Kanzleien wenden. So sollte von Anfang an die erforderliche Expertise gewährleistet sein, um den zugrunde liegenden, medizinischen Sachverhalt richtig auszuforschen. Zudem ist es von enormer Wichtigkeit, rechtzeitig die richtigen Anträge zu stellen, um alle in Betracht kommenden Schadenspositionen für den geschädigten Patienten abzusichern. Bei zu spätem Anwaltswechsel besteht die Gefahr, dass weiterer Vortrag von Gerichten nicht mehr berücksichtigt wird oder aber Anträge nicht mehr erfolgreich gestellt werden können, weil die zugrundliegenden Ansprüche zwischenzeitlich verjährt sind.