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Unterlassene Abklärung trotz Melanomverdacht

Unterlassene Abklärung trotz Melanomverdacht

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm - Arzthaftung / Grober Behandlungsfehler: Unterlassene Abklärung trotz Melanomverdacht Bei dermatologischen Auffälligkeiten muss ein bösartiger Befund differenzialdiagnostisch ausgeschlossen werden. Die histologische Entnahme einer Probe muss durch einen Arzt durchgeführt und darf nicht dem Patienten selbst überlassen werden. Bei einem Melanomverdacht ist der Patient deutlich auf die Notwendigkeit der Wiedervorstellung zum Ausschluss [...]