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Auf den Inhalt des Aufklärungsgesprächs kommt es an

Auf den Inhalt des Aufklärungsgesprächs kommt es an

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm - Arzthaftung / Aufklärungspflichtverletzung: Auf den Inhalt des Aufklärungsgesprächs kommt es an Eine Aufklärungsrüge ist nicht allein nach dem Inhalt eines vom Patienten unterzeichneten Aufklärungsbogens zu beurteilen. Das Gericht hat vielmehr den Inhalt des persönlichen Aufklärungsgespräches zwischen Arzt und Patient aufzuklären, weil auf der Grundlage des tatsächlich geführten Gespräches und nicht [...]